Lohn und Pensum Schulpräsidium
Auf Antrag des Schulrates und im Vergleich zu ähnlichen Gemeinden/Schulen,hat der Gemeinderat eine Pensenerhöhung des Schulpräsidiums per 1. Januar 2026 auf neu 15% bewilligt. Gleichzeitig erfolgt eine Praxisänderung in Bezug auf die Entschädigung. Das Schulpräsidium erhält zukünftig einen Lohn und keine jährliche Entschädigung mehr. Dies wird in anderen Gemeinden bereits grossmehrheitlich so gehandhabt. Die Höhe orientiert sich dabei an der bisherigen bewährten Praxis, wonach der Lohn des Schulpräsidiums 80% des Lohnes des Gemeindepräsidiums beträgt.