Abstimmungen und Wahlen


Hier finden Sie Informationen zum Thema Abstimmungen und Wahlen.

Urnenöffnungszeiten
Die Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.

Briefliche Stimmabgabe - und was Sie dabei unbedingt beachten müssen, damit Ihre Stimme zählt...

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmzettelkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
  3. Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  4. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
  5. Letztmögliche Termine für die Stimmabgabe:
    ▪ Per Post: Am Freitag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkasten
    ▪ Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung: am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr
    ▪ Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr

Fehlendes Stimmmaterial

Die Abstimmungsunterlagen werden einige Wochen vor dem Abstimmungstermin an die Stimmberechtigten versandt. Fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise und Stimmzettel können bis spätestens Freitag vor dem Abstimmungswochenende, während den üblichen Schalteröffnungszeiten, bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.