Einfachere Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern
Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden verbessern die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern. Die Regierung und der Verband St.Galler Gemeindepräsidien haben sich auf Grundsätze für eine neue Bewilligungspraxis geeinigt. Dadurch soll eine effizientere Abwicklung der Gesuche erfolgen sowie die Zahl der Ablehnungen reduziert werden. Gleichzeitig soll das Solarpotenzial stärker genutzt werden, ohne dass an den sensiblen Orten der Denkmal- und Ortsbildschutz zu stark tangiert wird.
Das vom Kantonsrat verabschiedete St.Galler Energiekonzept 2021-2030 sieht die Halbierung der CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 vor. Dabei kommt der Nutzung des Solarpotenzials sowie weiterer erneuerbaren Energiequellen eine grosse Bedeutung zu. In der Praxis zeigte sich bei Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten und bei geschützten Ortsbildern zunehmend eine Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Das Departement des Innern hat sich des halb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden ausgetauscht und in der Folge einen Auftrag für die Erarbeitung einer neuen Bewilligungspraxis erteilt.
Die neue Praxis der Denkmalpflege orientiert sich grundsätzlich am Wert der Dachlandschaft. Dies kann die Bedeutung einer Ortsbild-Silhouette als Ganzes oder die Authentizität und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals betreffen. Entsprechend wird ein Ampelsystem (rot, orange, grün) für die Einstufung der Objekte und Gebiete eingeführt. In der Gemeinde Muolen sind das Ortsbild Muolen-Dorf und die Weiler Mittelberg, Hueb, Holzbifang, Oberegg und Unteregg als "grün" deklariert. Grün steht für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert als Ortsbildschutzgebiet. Die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften. In die Kategorie «Orange» sind die Weiler Bregensdorf, Rotzenwil und Blasenberg eingeteilt worden. Hier herrschen erhöhte Anforderungen.
Grundsätzlich muss der Neubau von Solaranlagen der Bauverwaltung nur gemeldet werden. Die oben aufgeführten Weiler ausserhalb des Dorfes befinden sich alle im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) und ausserhalb der Bauzone. Dies bedeutet, dass dafür eine Baubewilligung im ordentlichen Verfahren nötig ist, dem auch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zustimmen muss.
Der Gemeinderat hat die Einteilung der Ortsbildschutzgebiete in der Gemeinde zur Kenntnis genommen. Die genaue Abgrenzung wird demnächst in einer Online-Karte dargestellt. Der Gemeinderat hat sich beim Kanton für weitergehende Lockerungen der Bewilligungspraxis im ISOS stark gemacht und wollte mehr «grüne» Weiler. Es wird sich weisen, wie sich die neue Praxis der Denkmalpflege konkret entwickeln wird. Der Gemeinderat vertritt weiterhin eine liberale Praxis und wird diese wo möglich auch anwenden.