Umziehen

Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich. Gestützt auf das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1; abgekürzt NAG) ist ein Zuzug, Umzug oder Wegzug innerhalb von 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde zu melden.

 

Schnell & unkompliziert: Nutzen Sie eUmzug

Der einfachste Weg, Ihren Umzug zu melden, ist online über www.eumzug.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Damit sparen Sie sich den Gang zur Gemeindeverwaltung und können Ihren Adresswechsel bequem von überall erledigen.

So funktioniert’s:

  1. eUmzug aufrufen: Gehen Sie auf www.eumzug.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

  2. Daten eingeben: Folgen Sie den Anweisungen und erfassen Sie Ihre Angaben.

  3. Bestätigung erhalten: Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

Nutzen Sie eUmzug, um Zeit zu sparen und Ihren Umzug schnell und sicher zu melden.

 

Umzug am Schalter melden

Der Umzug kann auch persönlich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.  Bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Gültiger Identitätsausweis (Pass oder ID);

  • Krankenkassenkarte oder -police;

  • Mietvertrag;

  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsbewilligung.