Verbot von offenen Flammen in öffentlichen Gebäuden
Die letzte umfassende Kontrolle in Bezug auf den Brandschutz in den Gemeindeliegenschaften sowie in öffentlichen Räumen wie dem Vereinslokal oder dem Mehrzwecksaal erfolgte vor einigen Jahren und bestätigte damals den ordnungsgemässen
Zustand der Anlagen. Auch die bestehenden Sicherheitseinrichtungen und Löschmittel
werden weiterhin regelmässig kontrolliert.
Das Unglück in Crans-Montana nimmt die Gemeinde zum Anlass, im Sinne eines vorbeugenden und verantwortungsvollen Brandschutzes, ab sofort und bis auf Weiteres in den Gemeindeliegenschaften die Verwendung von offenen Flammen wie Kerzen, Feuerwerk oder Ähnliches zu untersagen. Diese Massnahme dient der Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung, Adrian Hofmann, gerne zur Verfügung.