Wahl des Nachführungsgeometers für die amtliche Vermessung

23. August 2024

Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Vermessungsverordnung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 8 der VermV kann die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung beauftragen.

Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 VAV (SR 211.432.2) für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 1. Juni 2025 die GEOINFO Vermessungen AG, Lindenwiesstrasse 12, Gossau, unter der Leitung von pat. Ingenieur-Geometer Rico Breu als Nachführungsgeometer gewählt.

Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.