Fach- und Detailhändler müssen elektrische und elektronische Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, zurücknehmen. Denn wer ein neues Gerät kauft, bezahlt mit der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) nicht die zukünftige, sondern die aktuelle Entsorgung von Geräten.

Die Liste der offiziellen SENS-Sammelstellen erhalten Sie unter www.sens.ch.

Tipps

Lassen Sie ihre Geräte doch reparieren oder nutzen Sie Tauschbörsen und Anschlagbretter, um noch funktionstaugliche Geräte weiterzugeben.

Gebühren

Gebührenfrei (vorgezogene Recyclinggebühr)

Produkte

Faxgeräte; Kopiergeräte; Schreibmaschine; PC- u. EDV-Systeme; Peripheriegeräte wie Bildschirme; Tastaturen; Modems; Scanner; Drucker; Aktenvernichter; Hellraumprojektoren; Kassensysteme; Fernseher; Hifi-Geräte; Video- und Stereogeräte; Radios; Filmkamera; CD-Player; Musik-Boxen; Staubsauger; Mikrowellenherd; Kaffeemaschine; Luftbefeuchter