19. April 2024

Gemäss kantonalem Feuerschutzgesetz regeln die Politischen Gemeinden die Entschädigung der Kaminfegerarbeiten durch Tarif. Dabei legt die Regierung die Struktur des Tarifs sowie die
Höchstansätze fest. Diese Angaben sind in der Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz zusammengefasst. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die genannte Verordnung nun einer Überarbeitung unterzogen und dabei auch die Teuerung bei der Festlegung der Höchstansätze miteinbezogen.

Seit 2013 wurde der Höchsttarif nicht mehr angepasst. Kaminfegermeister Cornel Rohner hat
einen Antrag um Anpassung des Kaminfegertarifs gestellt. Als Kaminfeger und Feuerungskontrolleur betreut die Rohner Chämifäger GmbH auch die Gemeinde Muolen. Der Teuerungsausgleich erhöht den Entschädigungshöchstsatz je Minute von heute CHF 1.36 auf neu CHF 1.44. Der Gemeinderat hat dem Antrag zugestimmt.